„Arbeitshilfe für die Planung und den Bau von wasserversorgungstechnischen Anlagen außerhalb von Gebäuden in Liegenschaften der Bundeswehr“ – seit März 2019 offiziell eingeführt.
Die Bundeswehr betreibt in ihren Liegenschaften Anlagen für alle Bereiche der Wasserversorgung. UNGER ingenieure wurde von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit der fachlichen Unterstützung und ingenieurtechnischen Beratung beauftragt. Erarbeitet wurden baufachliche Richtlinien, die in der „Arbeitshilfe Wasserversorgung in Liegenschaften der Bundeswehr“ dokumentiert sind. Jetzt ist die Fortschreibung der 2014 erstaufgelegten Arbeitshilfe „Baufachliche Richtlinien Wasserversorgung als Arbeitshilfe für die Planung und den Bau von wasserversorgungstechnischen Anlagen außerhalb von Gebäuden in Liegenschaften der Bundeswehr“ fertiggestellt und ab dem 15. März 2019 offiziell eingeführt.
UNGER ingenieure hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe (Außenstelle Freiburg) auch hierbei begleitet, fachlich beratend unterstützt und innerhalb des bearbeitenden Arbeitskreises an der Gestaltung der neuen Richtlinie mitgewirkt. Sie wurde entsprechend technischer, wirtschaftlicher und verwaltungstechnischer Anforderungen fortgeschrieben und bearbeitet insbesondere die definierten Grundsätze der Wasserversorgung Versorgungssicherheit, Brandschutz, Hygiene, Vermeidung von Manipulierbarkeit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
In den Baufachlichen Richtlinien werden die Anforderungen für die Trinkwasser- und Löschwasserversorgung für Wasserversorgungssysteme außerhalb von Gebäuden beschrieben und Hinweise zur Dimensionierung sowie zur baulichen Ausführung von Wasserversorgungsanlagen in Liegenschaften der Bundeswehr gegeben. Es werden auch technische Lösungen aufgezeigt, um sowohl Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität als auch Löschwasser in ausreichender Menge bereitzustellen. Mit den Baufachliche Richtlinien werden die mit Planung, Bau und Betrieb verbundenen Prozesse vereinheitlicht, Standards definiert und Anleitungen gegeben.
Um die definierten Grundsätze der Wasserversorgung umsetzen zu können, wird beschrieben, wie ein Liegenschaftsbezogenes Wasserversorgungskonzept (LWK) zu erstellen bzw. fortzuschreiben ist. Abzuprüfende und zu ermittelnde Daten werden in einheitlichen Bewertungsmatrizen ausgewertet und daraus Prioritäten bezüglich zu ergreifender Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung erfolgt dann über den Bereich der objektbezogenen Planung und Bauausführung.
UNGER ingenieure unterstützt die OFD Karlsruhe auch weiterhin in diesem Projekt bei Aktualisierungen und Fortführungen.